Unternehmenserfolg
Unsere Beratung von Unternehmen beginnt bereits vor deren Gründung. Wir unterstützen aufgrund unserer Kompetenz im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Fassung des Gesellschaftsvertrages, dessen Beurkundung und der Eintragung in das Handelsregister. Zusammen mit unseren Kollegen der Schneider + Partner GmbH erledigen wir alle für die Eintragung und Anmeldung des Unternehmens erforderlichen handelsrechtlichen und steuerlichen Aufgaben.
Nach der Gründung beraten wir neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht im Allgemeinen Wirtschaftsrecht und im Arbeitsrecht. Wir erstellen dazu alle erforderlichen Arbeits- und Anstellungsverträge und unterstützen gern beim Entwerfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen. Immer dabei sind unsere Steuerrechtler. Soweit ausnahmsweise zwingend erforderlich, scheuen wir auch streitige Auseinandersetzungen nicht und stehen dabei mit unserer Expertise in der Prozessführung zur Verfügung.
Schließlich beraten wir auch umfassend bei einem eventuellen Unternehmenskauf oder -verkauf und gestalten soweit erforderlich die gesellschafts- und steuerrechtlich optimierte Übertragung des Unternehmens auf die Nachfolger. Sollte es wider Erwarten zu einer Krise des Unternehmens kommen, stehen wir mit unserer ganzen "Krisenkompetenz" zur Verfügung.