Medizinrecht
Wir beraten im Medizinrecht sowohl den einzelnen Berufsträger und Leistungserbringer als auch im Gesundheits- und Apothekenwesen tätige Unternehmen, Unternehmer und Kooperationen in Form von Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in nahezu allen zivilrechtlichen Belangen.
Unserer Leistung umfasst neben der besonders für die unterschiedlichen Kooperationsformen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Ebene auch die dabei für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stets mitzuberücksichtigenden regulatorischen und berufsrechtlichen Besonderheiten. Wir begleiten Sie ebenso gerne bei einem geplanten Praxiserwerb oder -verkauf wie bei der Gründung Ihres MVZ in allen vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie dabei selbstverständlich auch in Ihrer Aufgabe als Arbeitgeber und Unternehmer. Wir beraten ferner im Bereich des Apothekenrecht zu den für Apotheken und den Großhandel geltenden betrieblichen Bestimmungen ebenso, wie in medizin- und berufsrechtlichen Bereichen zum Arzneimittel-, Heilmittelerwerbs- und Retaxionsrecht. Gerne unterstützen wir Sie auch in allen vertraglichen und rechtlichen Belangen, wenn Sie eine Übernahme oder Abgabe Ihrer Apotheke planen.
Dabei arbeiten wir eng mit der Schneider + Partner GmbH zusammen, damit wir als Teil der Schneider + Partner Beratergruppe die Interessen unserer Mandanten auch in steuerrechtlicher und unternehmerischer Hinsicht bestmöglich wahrnehmen können.
Unsere Leistungen im Bereich Recht der Heilberufe und Apotheken
Unser Team
Wir von MULANSKY + KOLLEGEN Rechtsanwälte GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit in wirtschaftsrechtlichen Kanzleien und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Unternehmenserfolg unserer Mandanten. Wir arbeiten mit Leidenschaft und Kreativität an der Umsetzung der Unternehmensziele unserer Mandanten.